Was wir für Sie tun können
Gerne führe Ich alle Arbeiten Rund um Ihr Fahrzeug aus. Ob eine Wartung ansteht oder eine Reparatur nötig ist. Auch berate ich Sie und führe auch eine Zeitwertgerechte Reparaur aus.
Dienstleistungen
Service und Reparaturen
Ein korrekt gewartetes Fahrzeug bietet Ihnen die nötige Sicherheit im Strassenverkehr.
MFK- Vorbereitung und Vorführung
Gerne bereite ich Ihr Fahrzeug für die Prüfung vor und wenn Sie möchten auch auf das Strassenverkehrsamt.
Klima- und Reifenservice
Eine Klimaanlage muss stehts gewartet werden um einen kühlen Kopf zu wahren, ansonsten können teure Schäden entstehen.
Je besser der Reifen, desto sicherer das Fahrzeug. Gerne offeriere ich Ihnen sämtliche Reifenmarken zu Toppreisen!
Reifenhotel
Selbstverständlich werden die Räder noch von Hand gewaschen und kontrolliert.
Sie müssen somit keine Räder mehr buckeln.
Diagnose und Fahrwerksvermessung
Mit aktuellen und modernen Diagnosegeräten ist es möglich die Steuergeräte auszulesen und eine Diagnose zu erstellen.
Zubehör und Tuning
Gerne berate ich Sie bei der Suche nach Ihren gewünschtem Zubehör ob Anhängerkupplung, Veloträger, Leistungssteigerung usw.
Frontscheiben Ersatz oder
Spengler/Malerarbeiten
Hat Ihr Auto ein Carrosserieschaden oder hat die Frontscheibe einen Schaden. Übernehme ich Ihnen die Versicherungsabwicklung und erledige die Reparatur oder gebe sie in Auftrag.
Ersatzwagen oder
Abhol- und Bringservice
Bleiben Sie Mobil mit dem Ersatzwagen oder nach Absprache hole und bringe ich Ihnen Ihr Auto wieder.
Herstellergarantie
Im Jahr 2015 ist eine revidierte KFZ-Bekanntmachung in Kraft getreten, welche die Ziffer 5 lit. c der alten Bekanntmachung nicht mehr enthält. Neu ist diese Regelung in Art. 15 Ziff. 3 der KFZ-Bekanntmachung enthalten.
Danach verfällt die gesetzliche Herstellergarantie nicht, wenn ein Endverbraucher
sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des
Kraftfahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen
aufgrund eines Unfalles) und dabei nur qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwendet werden,
es sei denn, die entsprechenden Arbeiten seien fehlerhaft durchgeführt worden.
Ein Endverbraucher ist somit nicht verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Garantiedauer
ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren
zu lassen.